Bestattungsformen & Grabarten
Einen Erinnerungsort schaffen.
Eine Grabstätte ist immer zugleich Ruhestätte für den Verstorbenen und Erinnerungsort für die Angehörigen. Neben der sehr persönlichen Frage, ob eine Erdbestattung oder eine Feuerbestattung gewünscht ist, spielen auch praktische Erwägungen eine Rolle. Wer möchte das Grab besuchen? Haben die Angehörigen die Möglichkeit, das Grab zu pflegen? Wir besprechen diese und andere Fragen mit Ihnen und helfen Ihnen dabei, die passende Ruhestätte zu finden – sei es auf dem Friedhof, auf See oder in einem Bestattungswald.
Erdbestattung & Feuerbestattung
Für einige Menschen ist es eine Glaubensfrage, für andere spielen praktische Erwägungen die größere Rolle – Erdbestattung oder Feuerbestattung. Ein Sarg wird übrigens auch für die Einäscherung benötigt. Auch sind die Kosten bei der Feuerbestattung nicht unbedingt geringer als bei der Erdbestattung, viel entscheidender ist die gewählte Grabart. Die Auswahl ist bei der Feuerbestattung wesentlich größer als bei der Erdbestattung im Sarg. Hier stellen wir stellen Ihnen die wichtigsten Beisetzungsmöglichkeiten vor. Detaillierte Informationen geben wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.
Wahlgräber & Reihengräber
Auf dem Friedhof gibt es in der Regel Wahlgräber und Reihengräber. Beim Wahlgrab suchen Sie die Lage selbst aus, das Reihengrab hingegen wird von der Friedhofsverwaltung vergeben. Der zweite Unterschied: Während das Reihengrab nach Ende der vorgeschriebenen Ruhezeit eingeebnet wird, können Sie das Nutzungsrecht für ein Wahlgrab verlängern. Außerdem können in einem Wahlgrab mehrere Särge und / oder Urnen beigesetzt werden. Beide Grabarten können individuell gestaltet werden. Die Pflege können Sie selbst übernehmen oder an eine Gärtnerei übertragen.
Weitere Grabarten auf dem Friedhof
Eine pflegefreie Alternative ist das Rasengrab, das es häufig auch für Sarg- und Urnenbeisetzungen gibt. Hierbei ist allerdings für Sie keine individuelle Gestaltung möglich. Bei einer Feuerbestattung kann die Urne auch in einer Urnenwand oder Urnenstele beigesetzt werden.
Auch anonyme Beisetzungen sind möglich – Sie sollten jedoch wissen, dass Sie in diesem Fall auch nicht an der Beisetzung teilnehmen können und auch nicht die genaue Beisetzungsstelle erfahren.
Baumbestattung / Waldbestattung
Die Baumbestattung ist zunächst einmal eine Feuerbestattung. Die Urne wird dann an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt. Dies ist beispielsweise hier in Wertheim auf dem Waldfriedhof möglich. Es sind dabei jeweils mehrere Grabstellen um einen Baum herum angeordnet. Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich. Deutschlandweit gibt es darüber hinaus spezielle Bestattungswälder. In unserem Einzugsgebiet etwa den FriedWald® Spessart oder den RuheForst® Südspessart. Hier können Sie auf Wunsch auch einen Baum exklusiv für sich und Freunde oder Verwandte erwerben.
Seebestattung
Vor der Seebestattung steht zunächst die Einäscherung des Verstorbenen. Die Asche wird dann in eine wasserlösliche Seeurne gefüllt und auf der Nordsee, Ostsee oder in einem der Weltmeere der See übergeben. Auch auf der Adria sind Seebestattungen möglich. Angehörige und Freunde können der Seebestattung beiwohnen. Die genauen Koordinaten der Beisetzungsstelle werden in eine Seekarte eingetragen, die den Angehörigen übergeben wird. Die Trauerfeier kann schon vor der Seebestattung hier in der Region stattfinden.
Häufig gestellte Fragen zu den Bestattungsarten
Grundsätzlich gibt es nur zwei Bestattungsarten: die Erdbestattung im Sarg und die Feuerbestattung, bei der der Verstorbene zunächst im Sarg kremiert wird und anschließend die Beisetzung der Asche stattfindet. Während die Beerdigung im Sarg nur auf kirchlichen oder städtischen Friedhöfen stattfinden kann, gibt es für Urnenbeisetzungen beziehungsweise das Verstreuen der Asche weitere Möglichkeiten. Die bekannteste ist die Seebestattung in bestimmten Bestattungsgebieten der Nordsee, Ostsee oder einem der Weltmeere. Darüber hinaus zählen die Baumbestattung oder Waldbestattung in einem Bestattungswald zu beliebten Beisetzungsformen.
Einige unserer Nachbarländer bieten weitere Beisetzungsmöglichkeiten wie etwa das Verstreuen der Asche in Flüssen, auf einer Alm oder aus einem Heißluftballon heraus. Sonderfälle sind die Diamantbestattung und die Weltraumbestattung, bei denen nur ein kleiner Teil der Asche auf diese Weise bestattet wird. Die verbleibende Asche wird nach Ihren Vorstellungen beigesetzt. Wir von Pietät A. Busch beraten Sie gerne näher.
Welche Grabarten an einem Ort oder auf einem Friedhof angelegt werden, entscheidet immer der jeweilige Friedhofsträger. Klassische Grabarten sind das Wahlgrab und das Reihengrab. Auch Rasengräber mit oder ohne Namensnennung (auch: anonyme Beisetzung) werden häufig angeboten. Ob es darüber hinaus Partnergräber, gärtnerisch gepflegte Themenanlagen, Baumbestattungen oder weitere Grabarten gibt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben der Beschaffenheit des Friedhofs spielen die Nachfrage durch die Bevölkerung und uns Bestatter sowie das Zusammenspiel von Friedhofsträgern, örtlichen Friedhofsgärtnern und Steinmetzen eine Rolle.
Die Ruhezeit ist die Mindestnutzungsdauer einer Grabstelle. Nach Ablauf der Ruhezeit werden Reihengräber eingeebnet und neu belegt. Bei Wahlgräbern kann die Nutzungsdauer über die Ruhezeit hinaus verlängert werden. Dass die Ruhezeiten auch von Friedhof zu Friedhof variieren, hängt mit der unterschiedlichen Bodenbeschaffenheit zusammen. So muss die Ruhezeit so bemessen sein, dass Sarg und Leichnam vollständig vergehen können. In den Bestattungsgesetzen der Länder sind darüber hinaus unterschiedliche Mindestruhezeiten festgesetzt, die zwischen 15 und 30 Jahren liegen, wobei die Ruhezeit für Urnengräber kürzer sein kann als bei einer Erdbestattung. Bei uns in Baden-Württemberg beträgt die Ruhezeit mindestens xx Jahre.
Bei der Einäscherung wird der Verstorbene in einen Sarg gebettet und auf einer speziellen Vorrichtung in den etwa 1100 °C heißen Ofen gefahren. Der Sarg entzündet sich bei diesen Temperaturen selbst, sodass dann auch der Leichnam verbrennt. Die Dauer der Kremation hängt vom Ofen und von der körperlichen Statur des Verstorbenen ab, üblich sind etwa zwei Stunden. Ein kleiner Schamottstein mit einer eingravierten Identifikationsnummer wird zum Verstorbenen in den Sarg gelegt. Anhand dieser Nummer lässt sich die Asche anschließend eindeutig zuordnen. Knochenreste werden nach der Einäscherung zerkleinert, zuvor werden ggf. künstliche Gelenke entfernt. Ein Mitarbeiter des Krematoriums füllt die Asche sowie mögliches Zahngold oder Edelmetalle von Körperschmuck in eine Aschekapsel und übergibt sie dem verantwortlichen Bestatter. Für die Beisetzung wird die Kapsel in der Regel in eine Schmuckurne Ihrer Wahl eingesetzt.
Ob und in welcher Form Sie bei der Einäscherung dabei sein können, hängt vom jeweiligen Krematorium ab. Es gibt Krematorien mit einer Trauerhalle oder einem Andachtsraum, von wo aus die Angehörigen der Übergabe des Sarges an das Feuer beiwohnen können. Diese Zeremonie kann auch je nach Krematorium mit einer Andacht und von Musik begleitet werden.
Ein Sarg wird bei der Feuerbestattung aus Achtung vor dem Verstorbenen und aus hygienischen Gründen verwendet. Ein weiterer wesentlicher Grund ist, dass der Leichnam ohne Sarg nicht vollständig verbrennen würde. Dieser Prozess setzt erst ein, wenn der Sarg sich durch die hohe Temperatur im Ofen selbst entzündet hat.
Die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer regeln, ob und unter welchen Umständen Angehörigen die Urne ausgehändigt werden darf. So ist es in einigen Bundesländern möglich, dass Angehörige die Urne selbst zum Beisetzungsort bringen. Die Beisetzung in Deutschland ist nach geltenden Vorschriften auf einem Friedhof bzw. in dafür vorgesehenen Wald- oder Meeresgebiet durchzuführen. Soll der Verstorbene im Ausland bestattet werden, gelten die dortigen Gesetze. In Bremen darf die Asche von Personen, deren Hauptwohnsitz bei ihrem Tod in diesem Bundesland gemeldet war, unter bestimmten Umständen auf einem Privatgrundstück beigesetzt werden. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie dazu Fragen haben.
Nein, denn jeder Leichnam wird einzeln kremiert. Die Asche wird anschließend sofort in eine Aschenkapsel gefüllt und versiegelt. Vor der Einäscherung wird außerdem ein Schamottstein mit einer eingravierten Identifikationsnummer in den Sarg gelegt. Anhand dieses feuerfesten, gekennzeichneten Steins kann die Asche eindeutig zugeordnet werden.
Ja, viele Krematorien können besichtigt werden. Die Rahmenbedingungen sind unterschiedlich. Einige Bereiche sind gegebenenfalls nur in Begleitung eines Bestatters oder eines Mitarbeiters des Krematoriums zugänglich, andere gar nicht. Einige Krematorien veranstalten regelmäßig einen Tag der offenen Tür, bei dem interessierte Besucher an Führungen und Informationsveranstaltungen teilnehmen können. Gerne informieren wir Sie über die Möglichkeiten in den Krematorien in unserer Region.
Als Naturbestattungen werden Beisetzungsformen außerhalb traditioneller Friedhöfe bezeichnet. In Deutschland ist das zumeist die Beisetzung in einem Bestattungswald oder die Seebestattung. In anderen Ländern, allen voran in der Schweiz und in den Niederlanden, gibt es außerdem die Möglichkeit, die Asche in der Natur zu verstreuen, etwa auf speziellen Almwiesen oder in Flüssen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie sich für eine solche Beisetzungsform interessieren.
Friedhöfe in Wertheim, Külsheim & Umgebung
Adressen & Kontaktdaten im Überblick.
An dieser Stelle haben wir die Adressen der Friedhöfe und Bestattungswälder in unserer Region für Sie zusammengetragen. Selbstverständlich beraten und begleiten wir Sie aber auch, wenn die Beisetzung auf einem anderen Friedhof im In- oder Ausland stattfinden soll. Sprechen Sie uns einfach an.
49 Wiebelbach
97828 Kreuzwertheim
Bestattungskosten
Wie teuer ist eine Beerdigung?
Die Höhe der Bestattungskosten ist von vielen Faktoren abhängig. Grundsätzlich hängt die Summe vor allem von Ihren persönlichen Wünschen für Trauerfeier und Grabstelle ab. Deshalb nennen wir Ihnen keine Pauschalpreise, sondern sprechen zunächst ausführlich mit Ihnen über Ihre Vorstellungen. Gemeinsam schauen wir dann, welchen Kostenrahmen Sie zur Verfügung haben und wie wir Ihre Wünsche in diesem Rahmen umsetze können – und selbstverständlich erhalten Sie auch einen detaillierten Kostenvoranschlag von uns.
Grundsätzlich lassen sich die Kosten in drei Bereiche unterteilen:
- Unsere Bestattungsleistungen, inklusive Kauf eines Sarges und gegebenenfalls einer Urne.
- Kommunale und kirchliche Gebühren, also zum Beispiel Kosten für die Ausstellung der Sterbeurkunde sowie für die Grabstelle, die je nach Sterbe- bzw. Beisetzungsort unterschiedlich hoch ausfallen
- Auslagen für weitere Dienstleister, wie etwa Floristen, Redner, Musiker. In diesen Bereich fallen auch die Kaffeetafel und die Schaltung der Traueranzeige in der Tagespresse.
Preisbeispiele für eine Bestattung
in Wertheim, Külsheim & Umgebung
Klicken Sie auf die einzelnen Segmente der Diagramme – und sehen Sie, welche Leistungen jeweils enthalten sind:
Beisetzung Urnengrab
- Kosten Pietät Busch: 2.100,00 €
- Kosten Auslagen: 850,00 €
- Kosten Friedhof: 1.500,00 €
Kosten Pietät Busch
- Abholung
- Versorgung
- Kühlung
- Überführungen
- Abwicklung
- Urne
- Sarg
- Trauerfeier und Dekoration
Teilsumme: 2.100,00 €
Kosten Auslagen
- Traueranzeigen
- Urkunden
- Ärztliche Leichenschau
- Kremation
- Blumenschmuck
Teilsumme: 850,00 €
Kosten Friedhof
- Erwerb Grabstelle
- Benutzung Friedhofshalle
- Bestattungsordner
- Öffnen u. Schließen der Grabstelle
Teilsumme: 1.500,00 €
Summe der Kosten: 4.450,00 €
Beisetzung Baumgrab
- Kosten Pietät Busch: 2.100,00 €
- Kosten Auslagen: 850,00 €
- Kosten Friedhof: 1.600,00 €
Kosten Pietät Busch
- Abholung
- Versorgung
- Kühlung
- Überführungen
- Abwicklung
- Urne
- Sarg
- Trauerfeier und Dekoration
Teilsumme: 2.100,00 €
Kosten Auslagen
- Traueranzeigen
- Urkunden
- Ärztliche Leichenschau
- Kremation
- Blumenschmuck
Teilsumme: 850,00 €
Kosten Friedhof
- Erwerb Grabstelle
- Benutzung Friedhofshalle
- Bestattungsordner
- Öffnen u. Schließen der Grabstelle
Teilsumme: 1.600,00 €
Summe der Kosten: 4.550,00 €
Erdbestattung
- Kosten Pietät Busch: 2.500,00 €
- Kosten Auslagen: 500,00 €
- Kosten Friedhof: 2.550,00 €
Kosten Pietät Busch
- Abholung
- Versorgung
- Kühlung
- Überführungen
- Abwicklung
- Urne
- Sarg
- Trauerfeier und Dekoration
Teilsumme: 2.500,00 €
Kosten Auslagen
- Traueranzeigen
- Urkunden
- Ärztliche Leichenschau
- Blumenschmuck
Teilsumme: 500,00 €
Kosten Friedhof
- Erwerb Grabstelle
- Benutzung Friedhofshalle
- Bestattungsordner
- Öffnen u. Schließen der Grabstelle
Teilsumme: 2.550,00 €
Summe der Kosten: 5.550,00 €
Häufig gestellte Fragen zu Bestattungskosten
Wie viel eine Bestattung kostet, lässt sich nicht pauschal beantworten, denn die persönlichen Vorstellungen des Verstorbenen und der Angehörigen spielen eine entscheidende Rolle. Wir von Pietät A. Busch nehmen uns Zeit, über Ihre Vorstellungen zu sprechen, beraten Sie ausführlich und erstellen Ihnen dann eine detaillierte Kostenaufstellung. Grundsätzlich lassen sich die Kosten in drei Bereiche unterteilen:
- Unsere Bestattungsleistungen, inklusive Kauf eines Sarges und gegebenenfalls einer Urne
- Kommunale und kirchliche Gebühren (z. B. Kosten für die Grabstelle und die Ausstellung der Sterbeurkunde)
- Auslagen für weitere Dienstleister, wie etwa Floristen, Redner, Musiker. In diesen Bereich fallen auch die Kaffeetafel und die Schaltung der Traueranzeige in der Tagespresse
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Urnenreihengrab preiswerter ist als ein Erdreihengrab. Dennoch sollten Sie die Entscheidung für eine Feuerbestattung nicht allein von den Kosten abhängig machen, da es auch für eine Erdbestattung preisgünstige Varianten gibt. Berücksichtigen Sie außerdem, dass bei einer Feuerbestattung Gebühren für die zweite Leichenschau durch den Amtsarzt sowie Kosten für die Einäscherung anfallen. Zudem werden bei der Feuerbestattung ein Sarg und eine Urne benötigt.
Die Kosten der Bestattung muss der Bestattungspflichtige tragen. Und das sind in der Rangfolge der Ehegatte, der Lebenspartner, die volljährigen Kinder, die Eltern, die volljährigen Geschwister, die Großeltern oder die volljährigen Enkelkinder. Sollten alle Bestattungspflichtigen ein Einkommen unterhalb des Sozialhilfesatzes haben, kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Bestattungsbeihilfe gestellt werden. Bewilligt die Behörde die volle Beihilfe, wird nach einem festgelegten Satz die kostengünstigste Beerdigung durchgeführt.
Wenn Sie die Kosten für eine Bestattung nach Ihren Vorstellungen nicht sofort vollständig aufbringen können, ermöglichen wir von Pietät A. Busch Ihnen gerne eine Ratenzahlung. Darüber hinaus können wir natürlich auch gemeinsam mit Ihnen schauen, wo Sie gegebenenfalls Geld bei der Beerdigung sparen können. Wichtig ist, dass Sie nicht aus Kostengründen auf einen festen Erinnerungsort oder eine würdevolle Trauerfeier verzichten müssen.
Sind Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger nicht in der Lage, für die Kosten einer angemessenen Bestattung aufzukommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufgebracht werden, ist es möglich, beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme von Beerdigungskosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden nur Kosten für eine ortsüblich angemessene Bestattung übernommen.