Ihr Bestattungsinstitut Pietät Busch

in Wertheim, Külsheim und Umgebung

Über uns

Verstorbene behutsam auf ihre letzte Reise vorzubereiten und Angehörigen beizustehen – das ist seit Jahrzehnten unsere Berufung.

Dabei wahren wir traditionelle Werte und ehren das vergangene Leben mit einer persönlich gestalteten Zeremonie.

In familiärer Atmosphäre beraten wir Sie als fachgeprüfte Bestatter mit viel Erfahrung, Einfühlungsvermögen und Verständnis für Ihre Situation. Gemeinsam finden wir immer einen Weg, Ihre Wünsche umzusetzen.

Erste Schritte im Trauerfall

1. Arzt rufen

Rufen Sie zunächst den zuständigen Hausarzt oder den diensthabenden Notarzt, der den Tod offiziell feststellt und bescheinigt.

2. Bestatter kontaktieren

Rufen Sie dann den Bestatter Ihres Vertrauens an, der Ihnen bei allen weiteren Schritten beisteht. Sie erreichen uns rund um die Uhr.

Einigen Menschen hilft es, sich in der Zeit nach einem Sterbefall an einem konkreten Leitfaden zu orientieren. Wir haben Ihnen ein solches Dokument zusammengestellt.

Leitfaden Trauerfall

Diese Unterlagen werden benötigt

Keine Sorge – wir helfen Ihnen bei der Zusammenstellung. Diese Checkliste gibt Ihnen einen Überblick.

Personendokumente
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
Familienstand
  • Familienstammbuch, Heirats-/ Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Partners
Amtliche Dokumente
  • Todesbescheinigung
  • Rentennummer/n
Versicherungen
  • Gesundheitskarte der Krankenkasse
  • Ggf. Versicherungspolicen
  • Ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag

Aktuelle Trauerfeiertermine

11. Juni 2026 um 18.30

Elli Holzmeister, Sterbegebet

St. Vitus Kirche, Dorfprozelten

12. Juni 2026 um 14.30

Elli Holzmeister, Gottesdienst

St. Vitus Kirche, anschließend Urnenbeisetzung, Dorfprozelten

17. Juni 2026 um 10.30

Magdalene Mack, Urnenbeisetzung am Grab

Waldfriedhof

18. Juni 2026 um 14.00

Winfried Kuhnert, Urnenbeisetzung

Waldfriedhof

19. Juni 2026 um 14.00

Willi Greulich, Urnenbeisetzung

Külsheim

19. Juni 2026 um 14.00

Else Rossin, Urnenbeisetzung

Waldfriedhof

25. Juni 2026 um 14.00

Werner Honeck, Trauerfeier

Waldfriedhof

Seit 1968 Ihr vertrauensvoller Partner

Bestattungsvorsorge?
Aber sicher!

Schon heute Details für die eigene Trauerfeier und Beisetzung festzulegen kann für Sie, aber auch für Ihre Angehörigen eine emotionale Entlastung sein.

Sprechen Sie im Familienkreis über Ihre Vorstellungen. Wir beraten Sie ausführlich und kostenfrei – auch bei Ihnen zu Hause.

Erste Informationen zum Thema Bestattungsvorsorge sowie unser praktisches Online-Vorsorgeformular finden Sie gleich hier auf unserer Website!

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Das sagen unsere Kunden

Häufig gestellte Fragen im Trauerfall

Bei einem Sterbefall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten einen Totenschein (auch: Todesbescheinigung). Anschließend rufen Sie uns von Pietät Busch unter der Nummer 09342 – 92910 (Wertheim) oder 09345 – 92800 (Külsheim) an, um die nächsten Schritte zu besprechen.

In den meisten Bundesländern, so auch bei uns in Baden-Württemberg, sollte der Verstorbene binnen 36 Stunden nach Feststellung des Todes in eine Leichenhalle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Abschiednahme im Trauerhaus nehmen, besteht meist auch die Möglichkeit, eine Verlängerung dieser Frist zu beantragen. Gerne sind wir von Pietät Busch Ihnen dabei behilflich.

Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestatter abgeschlossen wurde, können Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen. Bei Unfalltod informiert zunächst die Polizei einen Bestatter nach eigenem Ermessen. Ebenso wie beim Tod im Hospiz oder Krankenhaus, können Sie jedoch später noch einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen.

Als Ihr Bestatter beraten wir Sie zu allen Entscheidungen rund um die Beerdigung, außerdem überführen wir den Verstorbenen, versorgen ihn und betten ihn ein. Wir gestalten den Trauerdruck, schalten die Anzeige in den Zeitungen und übernehmen die Organisation der Abschiednahme, Trauerfeier und Beisetzung samt aller Absprachen mit weiteren Dienstleistern.

Ja, in der Regel ist es vollkommen ungefährlich, einen Toten zu berühren. Nur wenn der Verstorbene vor seinem Tod eine gefährliche, ansteckende Krankheit hatte, sodass Sie bereits zu Lebzeiten keinen direkten Kontakt haben konnten, sollten Sie auch nach dem Tod von Berührungen absehen. Im Zweifel erkundigen Sie sich in diesem Fall beim zuletzt behandelnden Arzt.

Mit Techniken der Thanatopraxie, auch ‚Modern Embalming‘ oder ‚Einbalsamierung‘ genannt, ist es möglich, den Körper eines Verstorbenen zu konservieren, wenn er über einen längeren Zeitraum aufgebahrt werden soll oder sich die Beerdigung zum Beispiel aufgrund einer Überführung ins Ausland verzögert.

Wir sind vierundzwanzig Stunden am Tag für Sie erreichbar

Im Trauerfall, für Beratung oder bei Fragen zur Vorsorge.