Pietät A. Busch in Wertheim & Külsheim
Ein würdevoller Abschied ehrt ein ganzes Leben.
Verstorbene behutsam auf ihre letzte Reise vorzubereiten und Angehörigen beizustehen – das ist seit Jahrzehnten unsere Berufung. Dabei wahren wir traditionelle Werte und ehren das vergangene Leben mit einer persönlich gestalteten Zeremonie.
In familiärer Atmosphäre beraten wir Sie als fachgeprüfte Bestatter mit viel Erfahrung, Einfühlungsvermögen und Verständnis für Ihre Situation. Gemeinsam finden wir immer einen Weg, Ihre Wünsche umzusetzen.
Ihre Familie Busch
Wertheims Bestatter seit 1968
Erste Schritte im Trauerfall
Rufen Sie zunächst den zuständigen Hausarzt oder den diensthabenden Notarzt, der den Tod offiziell feststellt und bescheinigt.
Rufen Sie dann den Bestatter Ihres Vertrauens, der Ihnen bei allen weiteren Schritten beisteht. Sie erreichen uns rund um die Uhr.
Wertheim: Tel. 09342 - 92910
Külsheim: Tel. 09345 - 92800
Einigen Menschen hilft es, sich in der Zeit nach einem Sterbefall an einem konkreten Leitfaden zu orientieren. Wir haben Ihnen ein solches Dokument zusammengestellt.
Diese Unterlagen werden benötigt
- Personalausweis des Verstorbenen
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Todesbescheinigung
- Familienstammbuch, Heirats- / Lebenspartnerschaftsurkunde
- Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Partners
- Rentennummer/n
- Gesundheitskarte der Krankenkasse
- Ggf. Versicherungspolicen
- Ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
Aktuelle Gedenkseiten
für Wertheim, Külsheim & Umgebung
Mit unseren kostenfreien persönlichen Online-Gedenkseiten eröffnen wir Ihnen neue Wege des gemeinsamen Gedenkens. Hier können Sie unabhängig von Raum und Zeit Erinnerungen an einen geliebten Menschen teilen und einander Trost spenden. Hier gehts zur Übersicht aller Gedenkseiten.
Aktuelle Trauerfeiertermine
19. Dezember 2024 um 11:00
Maria Gilchrist , Urnenbeisetzung am Grab
Bergfriedhof Wertheim
19. Dezember 2024 um 14:00
Manfred H. Schultz , Urnenbeisetzung
Bergfriedhof Wertheim
20. Dezember 2024 um 10:00
Armin Zöller , Verabschiedung in der Friedhofshalle
Dorfprozelten
Bestattungsvorsorge?
Aber sicher!
Schon heute Details für die eigene Trauerfeier und Beisetzung festzulegen kann für Sie, aber auch für Ihre Angehörigen eine emotionale Entlastung sein. Sprechen Sie im Familienkreis über Ihre Vorstellungen. Wir beraten Sie ausführlich und kostenfrei – auch bei Ihnen zu Hause. Erste Informationen zum Thema Bestattungsvorsorge sowie unser praktisches Online-Vorsorgeformular finden Sie gleich hier auf unserer Website!
Häufig gestellte Fragen im Trauerfall
Bei einem Sterbefall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten einen Totenschein (auch: Todesbescheinigung). Anschließend rufen Sie uns von Pietät A. Busch unter der Nummer 09342 - 92910 (Wertheim) oder 09345 - 92800 (Külsheim) an, um die nächsten Schritte zu besprechen.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, in einer Pflegeeinrichtung oder in einem Hospiz kümmert sich das dortige Personal darum, den Totenschein einzuholen und den Bestatter zu benachrichtigen. Als bestattungspflichtige Angehörige können Sie den Bestatter anschließend aber auch noch einmal wechseln – oder bereits im Vorwege uns von Pietät A. Busch als Bestatter Ihres Vertrauens angeben.
In den meisten Bundesländern, so auch bei uns in Baden-Württemberg, sollte der Verstorbene binnen 36 Stunden nach Feststellung des Todes in eine Leichenhalle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Abschiednahme im Trauerhaus nehmen, besteht meist auch die Möglichkeit, eine Verlängerung dieser Frist zu beantragen. Gerne sind wir von Pietät A. Busch Ihnen dabei behilflich.
Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestatter abgeschlossen wurde, können Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen. Bei Unfalltod informiert zunächst die Polizei einen Bestatter nach eigenem Ermessen. Ebenso wie beim Tod im Hospiz oder Krankenhaus, können Sie jedoch später noch einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen, den Verstorbenen zu sich zu überführen und alle weiteren Schritte vorzunehmen. Und das völlig unabhängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Verstorbenen.
Eine Bestattung von Amts wegen, eine sogenannte Ersatzvornahme, wird durchgeführt, wenn innerhalb der Bestattungsfrist keine bestattungspflichtigen Angehörigen ausfindig gemacht werden können oder wenn diese die Übernahme der Bestattung verweigern. Die Bestattung wird dann vom Ordnungsamt beauftragt, wobei eine schlichte Ausführung ohne Extras gewählt wird. Werden zu einem späteren Zeitpunkt bestattungspflichtige Angehörige ermittelt, müssen diese die Kosten erstatten.
Als Ihr Bestatter beraten wir Sie zu allen Entscheidungen rund um die Beerdigung, außerdem überführen wir den Verstorbenen, versorgen ihn und betten ihn ein. Wir gestalten den Trauerdruck, schalten die Anzeige in den Zeitungen und übernehmen die Organisation der Abschiednahme, Trauerfeier und Beisetzung samt aller Absprachen mit weiteren Dienstleistern.
Die Leistungen von Pietät A. Busch im Überblick:
- Ausführliche Beratung inklusive Kostenvoranschlag
- Organisation und Durchführung von Trauerfeiern und Beisetzungen in ganz Deutschland
- In- und Auslandsüberführungen
- Hygienische und kosmetische Versorgung der Verstorbenen
- Breites Angebot an Särgen, Urnen, Bestattungswäsche und Zubehör
- Terminabsprachen mit Kirchen, Friedhöfen und Dienstleistern
- Gestaltung der Trauerfeier inklusive Blumen, Dekoration und Musik
- Vermittlung von kirchlichen und weltlichen Trauerrednern sowie von Floristen und Musikern
- Organisation des Trauerkaffees
- Vermittlung von Steinmetzen und Grabpflegediensten
- Gestaltung und Druck von individuellen Trauerkarten, Traueranzeigen und Danksagungen
- Beurkundung des Sterbefalls und sämtliche Behördengänge
- An- und Abmeldungen bei Versicherungen, Rententrägern, Ämtern und Dienstleistern
- Hilfe bei der Beschaffung sämtlicher Dokumente
- Antrag auf Rentenvorschusszahlung und Hinterbliebenenrente
- Anträge für Versicherungsleistungen
- Umfassende Beratung zur Bestattungsvorsorge
- Abschluss von Treuhandverträgen zur Vorsorgefinanzierung
In Zeiten von sozialen Netzwerken, Online-Shopping, Multimedia-Diensten und virtuellen Konten darf eines nicht vergessen werden: der digitale Nachlass, den ein Internetnutzer seinen Hinterbliebenen samt möglicher Guthaben und Verbindlichkeiten vererbt. Ihre Pietät A. Busch unterstützt Sie auch hierbei und prüft, ob ein Account, eine Mitgliedschaft oder ein Vertrag mit dem Verstorbenen besteht. Dabei können Sie bestimmen, ob die ermittelten Konten gekündigt oder auf Sie übertragen werden. Social-Media-Profile können deaktiviert oder, bei Facebook, in einen Gedenk-Modus gesetzt werden. Auch Guthaben und andere Vermögenswerte können mit Hilfe des Bestatters ermittelt und auf Sie beziehungsweise die Erben übertragen werden. Jeglicher Zugriff durch Dritte wird damit ausgeschlossen.
Ab wann Ihr verstorbener Angehöriger beerdigt oder eingeäschert werden darf und bis wann dies geschehen sollte, ist in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt. Bei uns in Baden-Württemberg kann die Bestattung frühestens 48 Stunden nach Feststellung des Todes erfolgen. Bei Feuerbestattungen gelten andere Fristen. Unter Umständen können Ausnahmen erteilt werden, über die wir Sie gerne näher informieren.
Ja, in der Regel ist es vollkommen ungefährlich, einen Toten zu berühren. Nur wenn der Verstorbene vor seinem Tod eine gefährliche, ansteckende Krankheit hatte, sodass Sie bereits zu Lebzeiten keinen direkten Kontakt haben konnten, sollten Sie auch nach dem Tod von Berührungen absehen. Im Zweifel erkundigen Sie sich in diesem Fall beim zuletzt behandelnden Arzt. Wenn Sie sich jetzt fragen: Und was ist mit dem Leichengift? Keine Sorge, das gibt es gar nicht. Als „Leichengift“ werden fälschlicherweise die Ptomaine bezeichnet, die bei einsetzender Verwesung freigesetzt werden. Sie sind verantwortlich für den Leichengeruch, der bei einigen Verstorbenen auftritt, haben jedoch keine gesundheitsgefährdende Wirkung.
Wenn Sie dem Verstorbenen auf diese Weise einen letzten Dienst erweisen möchten, können Sie den Sarg gemeinsam mit Verwandten oder Freunden gerne auch selbst tragen. Zum Beispiel von der Trauerhalle zum Bestattungsfahrzeug oder auf dem Friedhof vom Bestattungsfahrzeug zum Grab. Bei einer Feuerbestattung dürfen Sie natürlich auch die Urne selbst zum Grab tragen.
Mit Techniken der Thanatopraxie, auch „Modern Embalming“ oder „Einbalsamierung“ genannt, ist es möglich, den Körper eines Verstorbenen zu konservieren, wenn er über einen längeren Zeitraum aufgebahrt werden soll oder sich die Beerdigung zum Beispiel aufgrund einer Überführung ins Ausland verzögert. Durch eine thanatopraktische Versorgung kann außerdem das natürliche Erscheinungsbild des Verstorbenen wiederhergestellt werden, etwa wenn der Körper von langer Krankheit oder schweren Verletzungen gezeichnet ist.
Thanatopraxie schenkt den Hinterbliebenen mehr Zeit zum Loslassen. Sie können sich zum Beispiel über den üblichen Zeitraum hinaus ganz in Ruhe von dem Verstorbenen verabschieden. Durch die Wiederherstellung seines natürlichen Erscheinungsbildes können die Angehörigen ihn in guter Erinnerung behalten. Darüber hinaus kann die Thanatopraxie helfen, den Verlust anzunehmen und den Tod zu akzeptieren. Was gerade dann wichtig ist, wenn ein Mensch plötzlich, beispielsweise durch einen Unfall, aus dem Leben gerissen wurde. So ist Thanatopraxie auch ein wichtiger Schritt in der Trauerverarbeitung. Zudem ist Thanatopraxie die Voraussetzung für eine Auslandsüberführung im Flugzeug.