Fristen und Formalitäten nach einem Todesfall in Tauberbischofsheim
Nach einem Todesfall in Baden-Württemberg gelten klare gesetzliche Fristen. Hier die wichtigsten Informationen:
116 117
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Tod feststellen lassen
36 Std.
Überführung
in Leichenhalle oder zum Bestatter
2.
Leichenschau
vor einer Feuerbestattung
24/7
Pietät A. Busch
rund um die Uhr erreichbar
Erster Schritt: Hausarzt oder ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) rufen. Der Arzt stellt den Tod fest und stellt die Todesbescheinigung aus. Danach rufen Sie uns an. Wir sind unter 09342 92910 und 09345 92800 rund um die Uhr erreichbar.
Fristen: In Baden-Württemberg sollte der Verstorbene binnen 36 Stunden nach Feststellung des Todes in eine Leichenhalle oder zum Bestatter überführt werden. Eine Verlängerung dieser Frist kann beantragt werden, wir helfen Ihnen dabei. Vor einer Feuerbestattung ist eine zweite ärztliche Leichenschau vorgeschrieben.
Beurkundung: Wir übernehmen die Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt Tauberbischofsheim und besorgen die Sterbeurkunden für Rente, Versicherungen und Banken.
Benötigte Unterlagen:
✓Personalausweis des Verstorbenen
✓Geburtsurkunde
✓Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
✓Gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Partners
✓Rentennummer und Krankenkassenkarte
✓Gegebenenfalls Vorsorgevertrag
Falls Dokumente fehlen, helfen wir bei der Beschaffung. Sie erreichen uns für eine Anfrage per Telefon oder per E-Mail an info@pietaet-busch.de.